Neue EU Drohnenverordnung
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der EU eine neue Drohnenverordnung.
Durch einen Blogartikel von Gunther Wegner bin ich überhaupt auf dieses Thema aufmerksam geworden. Da in diesem Artikel zudem explizit erwähnt wird, das auch Schweizer sich registrieren können, war mein Interesse vollends geweckt.
Diesen Artikel habe ich nachfolgend verlinkt und beschränke mich deshalb in diesem Beitrag nur auf meine Vorgehensweise Blog-Artikel von Gunther Wegner
Aktuell gelten noch viele Übergangsregelungen. Weiterführende Informationen, auch bezogen auf Drohnenmodelle sind hier zu finden.
Haftpflichtversicherung
Als erstes habe ich mich bei meiner Versicherung (AXA) über den Versicherungsschutz meiner Privathaftpflicht schlau gemacht. Nachfolgend ein Auszug aus der Email Antwort der AXA:
Sie benötigen für den besprochenen Fall (Drohnenprüfung, Flug in der EU) keine weitere Versicherung abzuschliessen. Die bereits bestehende Privathaftpflicht genügt. Ich habe Ihnen die Antwort unserer Fachabteilung als Print eingefügt:
Frage:
Kunde besitzt eine Drohne (unter 30 KG) welche ja über die Grunddeckung der Privathaftpflicht versichert ist.
Nun benötigt man neu einen «EU-Drohnenführerschein» wenn man mit der Drohne in der EU fliegen möchte. Diese Prüfung wird als Online-Test durchgeführt. Ändert sich für diesen Führerschein etwas oder genügt die Privathaftpflicht-Deckung weiterhin ganz normal?
Antwort:
Unsere Abklärungen mit dem Fachbereich haben folgendes ergeben:
In EU-Staaten ist eine Prüfung notwendig. Sollte unser Kunde im Ausland eine Drohne steigen lassen, einen Schaden verursachen und keine Prüfung gemacht haben, könnte ihm die Verletzung der Obliegenheits-Pflicht entgegen gehalten werden. Ansonsten ist nichts weiteres zu beachten.
Was aktuell aber nicht versichert ist, ist die Beschädigung der Drohne selbst.
Registrierung
Danach habe ich mich über nachfolgenden Link beim Deutschen Luftfahrt Bundesamt registriert Registrierung UAS-Betreiber beim LBA
- Unter Punkt 4 ‹Identitätsnachweis› muss ein gescannter, aktueller, Personalausweis hochgeladen werden (ID oder Pass).
- Unter Punkt 5 muss lediglich die Versicherungsgesellschaft angegeben werden (in meinem Fall die AXA).
Die Registrierung habe ich am 6. März durchgeführt, musste mich dann aber bis zum 9. April gedulden, bis ich meine UAS-Betreiber-ID erhalten habe.
Da diese Betreiber-ID am Fluggerät angebracht werden muss, habe ich diesen Artikel bestellt.
Diese drei Drohnenplaketten sind nach ca. einer Woche bei mir eingetroffen und und haben 20 Euro gekostet. Eine davon habe ich an meiner DJI Mavic Pro angebracht. Die beiden anderen sind für zukünftige Drohnen in Reserve.
Prüfung
Danach habe ich mich an die Prüfung gemacht. Natürlich habe ich vorgängig die Theorielehrgänge in Form von Videos und PDFs angeschaut, habe dann aber schnell versucht, Testprüfungen durchzuspielen. Bei diesen Testprüfungen ist es möglich, die Antworten solange zu ändern, bis die richtige ‹erraten› ist. Ich habe diesen Vorgang etwa 4 x wiederholt, hatte immer 100% richtig und habe mir alle Fragen mit den Antworten über Screenshots in ein Word-Dokument gepackt.
Der erfolgreiche Abschluss eines Tests schaltet die Möglichkeit frei, sich für die Prüfung zu registrieren. Nach dem vierten Testdurchgang habe ich mich dann registriert und die Prüfung absolviert. Mein ‹Spick› hat mir dabei allerdings nicht wirklich geholfen, da es erstens doppelt so viele Fragen wie im Test waren (40 statt 20) und das zweitens die Fragen und Antworten anders zusammengestellt sind.
Trotzdem habe ich die Prüfung mit ca. 86% richtigen Antworten beim ersten Durchgang (könnte beliebig oft wiederholt werden) bestanden und konnte danach meinen ‹Führerschein› als PDF herunterladen (wird auch noch per Email zugestellt).
Dieser ‹Führerschein›, welcher 5 Jahre gültig ist, könnte dann ausgedruckt und mitgeführt werden. Ich habe diesen in der Dropbox gespeichert und führe ihn deshalb auf meinem Handy mit. Zu beachten ist nur, dass der QR-Code lesbar ist, da über diesen die Echtheit geprüft werden kann.
Auch wenn dies ein EU-Drohnenführerschein ist, gelten in den meisten Ländern der EU zusätzlich zu beachtende, landesspezifische Regeln. Weitergehende Informationen dazu sind auf der Seite drohnen-camp.de zu finden
Hast Du dazu Informationen oder Erfahrungen? Dann teile diese bitte mit uns in den Kommentaren …
Herzlichen Dank für diesen super Artikel, die perfekte Anleitung für mich.
Dann werde ich dass auch so machen.